Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme und die Erteilung eines Visums
Zunächst sollten die Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme beachtet werden. Ein erster Universitätsabschluss (mindestens Bachelor) ist in der Regel zwingend erforderlich. In manchen Bereichen reichen auch eine entsprechende Ausbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung. Hierbei handelt es sich aber um Ausnahmen.
Eine andere Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme ist ein entsprechendes Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis, da ohne Visum und einer damit zusammenhängenden Aufenthaltsgenehmigung kein Gehalt bezogen werden darf. Als Tourist darf also keiner bezahlten Tätigkeit nachgegangen werden.
Zwar auf ein Jahr begrenzt, aber eine sehr gute Einstiegsmöglichkeit für junge Deutsche bis einschließlich 30 Jahre stellt das einjährige Working Holiday-Visum dar, womit in vielen verschiedenen Bereichen gearbeitet werden kann, auch wenn der „Holiday“ hier im Vordergrund stehen sollte. Das Working Holiday-Visum kann auch ohne Universitätsabschluss beantragt werden. Es muss allerdings dafür gesorgt werden, dass am Ende des Jahres eine andere Art von Arbeitsvisum bzw. Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wird, falls weitere Aktivitäten beruflicher oder auch studentischer Natur angestrebt werden. An diesem Punkt ist es dann im Fall von Arbeitsvisa auch wieder zwingend erforderlich, einen Universitätsabschluss zu besitzen. Wenn zu Beginn kein Working Holiday-Visum genutzt wird oder genutzt werden kann, ist eine andere Art von Arbeitsvisum sofort notwendig.
Um ein „normales“ Arbeitsvisum zu erhalten, muss ein Arbeitsplatz nachgewiesen werden, der genug Geld zum Leben abwirft. Der Arbeitgeber muss dies bescheinigen und springt damit als Sponsor für den jeweiligen ausländischen Arbeitnehmer ein. Es ist also unabdingbar, einen Arbeitgeber zu finden, der sich bereit erklärt, ein Arbeitsvisum zu sponsern. Da sich einige Unternehmen in Japan weigern, genau dies zu tun, sollte dieser Punkt bei Bewerbungen unbedingt beachtet werden. Wenn einer Vielzahl von Jobs ohne Sponsoring nachgegangen wird, gibt es zudem die Möglichkeit des Self-Sponsoring, welches auf Grundlage der Darlegung stabiler Einkommensverhältnisse durchgeführt werden kann.
Es existieren viele verschiedene Arten von Arbeitsvisa, die, je nach Art, nur für die Arbeit in ein oder mehreren bestimmten Jobfeldern berechtigen. Die Visa werden entweder für ein, drei oder fünf Jahre ausgestellt. Der Arbeitsplatz kann innerhalb des Zeitraums der Aufenthaltserlaubnis problemlos
gewechselt werden, falls die neue Arbeit weiterhin im selben Jobfeld angesiedelt ist. Ansonsten muss die jeweilige andere Art von Arbeitsvisum beantragt werden. Im Falle einer Arbeitslosigkeit wird die Einwanderungsbehörde zudem nach etwa drei Monaten Ihren Aufenthaltsstatus überprüfen, wenn bis dahin keine neue Anstellung erfolgt ist. Ausländer mit Aufenthaltsstatus dauerhafter Ansässigkeit oder Ehepartner von japanischen Staatsangehörigen oder dauerhaft ansässigen Ausländern dürfen grundsätzlich jede Art von Arbeit annehmen. Ausländische Studenten mit Visum dürfen nur eine begrenzte Zahl an Wochenstunden arbeiten und müssen sich dies vorher von der Einwanderungsbehörde genehmigen lassen.
Im Fall von sehr hoher Qualifizierung und dem Nachweis eines Arbeitsplatzes kommt möglicherweise auch das Highly Skilled Foreign Professionals-Programm der japanischen Regierung in Frage, welches neben vielen anderen Vorteilen beispielsweise ermöglicht, sofort ein 5-Jahres-Visum zu erhalten und relativ schnell einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen. Ob man dafür infrage kommt, hängt vom bisherigen akademischen und beruflichen Werdegang, vom Alter und anderen Aspekten ab und wird innerhalb eines Punktesystems ermittelt. Werfen Sie einfach mal einen Blick auf das Programm und berechnen Ihren Punktestand!