Rechtliches, Versicherung und Co.

Rechtliches, Versicherung und Co.
Auch in Japan bestehen verschiedene Verpflichtungen bzw. Ansprüche im Rahmen eines Arbeitsvertrags und hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Versicherungsbeiträgen. Verpflichtungen und Ansprüche existieren sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers als auch auf Seiten des Arbeitgebers. Da an dieser Stelle Informationen von offizieller Seite sicherlich am vertrauenswürdigsten sind, weisen wir Sie auf die Website des japanischen Arbeitsamts hin, an das Sie sich natürlich auch immer direkt wenden können, vor allem wenn Sie Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen haben.

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Hier finden Sie beispielsweise eine kurze Zusammenstellung von wichtigen arbeitsrechtlichen Pfeilern, von denen auch viele in Arbeitsverträgen verankert sind bzw. verankert sein müssen. Prüfen Sie die vorliegenden Arbeitsverträge bitte unbedingt auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Bestimmungen. Es gibt wie auch in Deutschland hin und wieder Versuche, bestimmte Regelungen zu umgehen oder auch auszusetzen. Im Fall von Schaden, beispielsweise rechtswidrigen Lohnminderungen, ist es zwar möglich, im Nachhinein in irgendeiner Weise einen Ausgleich einzufordern, solche Verfahren können aber langwierig sein und führen nicht immer zu Erfolg. Schonen Sie deshalb Ihre Nerven und prüfen Sie die Verträge und Arbeitsbedingungen genau, bevor Sie die Stelle antreten. Bitten Sie vor allem darum, die Verträge vor dem Unterschreiben einmal mit nach Hause zu nehmen. Falls Ihnen etwas merkwürdig vorkommt, ist es ratsam, sich etwas genauer zu erkundigen. Im Fall von Problemen mit Unternehmen, die im Sprachlehrbetrieb einzuordnen sind, empfehlen wir, dass Sie sich an die General Union, eine auf den Bereich des Sprachlehrbetriebs ausgerichtete Gewerkschaft mit langjähriger Erfahrung, wenden. Sie müssen nicht unbedingt Mitglied der Gewerkschaft sein, die General Union wird Ihnen auch so gern Fragen beantworten. Auf der Homepage sind weiterhin viele nützliche Informationen enthalten.

Hier wird weiterhin das grundlegende System von Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung/Unfallversicherung umrissen. In Japan existieren dahingehend zwei Säulen: die der betrieblichen Absicherung und die der nicht-betrieblichen Absicherung (beispielsweise für Selbstständige oder nicht Werktätige). Die betriebliche Absicherung umfasst die Employees’ Health Insurance (健康保険 kenkô hoken) und die Employees’ Pension Insurance (厚生年金保険 kôsei nenkin hoken ), die nicht betriebliche Absicherung die National Health Insurance (国民健康保険kokumin kenkô hoken ) und die National Pension (国民年金 kokumin nenkin ). In Japan Ansässige müssen normalerweise Teil von einem der beiden Systeme werden. Falls der Arbeitnehmer ins Schema der betrieblichen Absicherung fällt, werden die Beiträge dann unter dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt und entsprechend automatisch vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen, genauso wie anfallende Steuern. Hier finden sie Näheres dazu. Wenn Sie diese Möglichkeit nicht haben sollten, können Sie die jeweiligen Beiträge innerhalb des Schemas der nicht-betrieblichen Absicherung privat begleichen. Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde (meist City Office oder Ward Office) wenden, wo dann eine Prüfung stattfinden kann und die Beiträge entsprechend gekürzt oder ausgesetzt werden können. Beachten Sie weiterhin, dass Deutschland und Japan (genauso wie die Schweiz und Japan) ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Arbeits- bzw. Einzahlungszeiträume, die Sie also in Japan angesammelt haben, würden demnach auf den Rentenanspruch in Deutschland angerechnet werden. Zwischen Österreich und Japan besteht solch ein Abkommen nicht.

Auch im Falle einer Kündigung sollen Sie auf der sicheren Seite sein. Hier finden Sie einige Informationen, die Ihnen dahingehend weiterhelfen sollen. Es sind sowohl die Unterschiede zwischen einer Kündigung durch den Arbeitgeber und einer Kündigung durch den Arbeitnehmer als auch die Folgen im Bereich von Versicherungen, insbesondere der Unemployment Insurance (雇用保険 koyô hoken), enthalten. Wenn pro Woche mehr als 20 Stunden in einem Unternehmen gearbeitet wird und die Anstellungsdauer 31 Tage übersteigt, ist der Arbeitnehmer für eine Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung berechtigt. Teil des Systems ist außerdem die Workers’ Accident Compensation Insurance (労働者災害補償保険 rôdôsha saigai hoshô hoken), die eine Absicherung im Fall von Arbeitsunfällen bereitstellen soll.

Nun dürfte Ihrem (Arbeits-)glück in Japan also nichts mehr im Weg stehen. DZGO wünscht Ihnen viel Erfolg für Ihr Arbeitsleben!

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